Keine Angst vorm Orts-NC!
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Unwissenheit über die Vergabe von Studienplätzen verhindert bei Abiturienten vielfach das Wunschstudium. Wenn Abiturienten sich für einen zulassungsbeschränkten Studienplatz bewerben, müssen sie sich, abhängig vom Studiengang, entweder über die Zentrale Vergabe-stelle für Studienplätze (ZVS) anmelden oder sich mit den Aufnahmebedingungen der jeweiligen Hochschule herumärgern. Jährlich bleiben durch das Vergabe-Chaos deshalb viele zulassungsbeschränkte Erstsemesterplätze unbesetzt. Oft hängt dies mit Fehlinformationen zum Vergabeprozess von Studiengängen zusammen. "Mit meinen Abi-Noten habe ich sowieso keine Chance auf einen Studienplatz, der mich wirklich interessiert!" Diese Fehleinschätzung ist unter Abiturienten weit verbreitet. Abiturienten, die so denken, verpassen vielfach ihre Chance auf einen Wunschstudienplatz. Was es mit dem Orts-NC bzw. Uni-NC an deutschen Hochschulen wirklich auf sich hat, ist unter Schülern häufig unbekannt. Folglich wird irrtümlicher Weise angenommen, dass der eigene Notendurchschnitt für eine chancenreiche Bewerbung nicht ausreicht. Der Orts-NC (bzw. Uni- NC) Ausführliche Infos zum Orts-NC an deutschen Universitäten wurden von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zusammengestellt unter www.uni-halle.de/ortsnc . Rückfragen bitte richten an: Verlinkungshilfestellung auch unter: http://www.uni-halle.de/ortsnc/verlinkung-hilfe/ Weitere Aktionen: - Artikel drucken |