Bewertung von Klassenarbeiten und Klausuren

Bewertung von Klassenarbeiten und Klausuren

hier: Richtlinien zum Punkteabzug
Erprobungsphase bis Ende des 1. Halbjahres 2009/10

 

Auf der Dienstberatung am 04.08.09 hat das Kollegium drei verbindliche Richtlinien für den Umgang mit Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit bei Klassenarbeiten und Klausuren festgelegt.

 

Rechtlicher Hintergrund

In der KMK-Vereinbarung vom 24.10.2008, §6 (2) heißt es: "Bei der Korrektur und Bewertung führen schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit oder gegen die äußere Form zu einem Abzug von einem oder zwei Punkten in einfacher Wertung."

Bemerkung: Ein Punkt entspricht einer Notentendenz in der Unter- und Mittelstufe.

 

Vereinbarte Richtlinien

·         Abgesehen von Deutsch werden erst ab Klasse 8 (in Rechtskunde in Klasse 9, in Wirtschaftskunde in Klasse 10, in Sport in der Qualifikationsphase) Punkte abgezogen.

Begründung: Der Lernstand aller Schüler ab Klasse 8 ist so, dass alle sprachlichen Grundlagen (Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung) gelegt sind.

·         In den Fächern des Aufgabenfeldes III (Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Astronomie, Informatik) gilt folgende Vereinbarung: Wenn eine Teilaufgabe einen hohen Textanteil hat, führen schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit zu einem Abzug von etwa 5 % bzw. 10 % der Rohpunkte. Bei allen anderen Aufgabenteilen wird besonders auf die äußere Form der Darstellung geachtet, die unter Umständen zu einem Abzug von Rohpunkten führen kann.

·          Für alle anderen Fächer (Nicht-Naturwissenschaften) ist ein Fehlerquotient definiert:

 

Definition: Fehlerquotient (FQ) = Wörter/Fehler

z. B. 20 Fehler auf 1200 Wörtern → FQ = 1200/20= 60/1= 60        d. h. im Schnitt 1 Fehler auf 60 Wörtern
z. B.                                                          FQ                              =
40
                d. h. im Schnitt 1 Fehler auf 40 Wörtern

       Bei einem FQ, der größer als  60 ist, wird kein Punkt bzw. keine Notentendenz abgezogen,

       bei einem FQ zwischen 60 und 30 wird 1 Punkt bzw. 1 Notentendenz abgezogen,

       bei einem FQ, der kleiner als 30 ist, werden 2 Punkte bzw. 2 Notentendenzen abgezogen.

 

Erprobungsphase

·         Wir möchten im ersten Halbjahr 2009/10 mit diesen Richtlinien Erfahrungen sammeln und auswerten. Danach wird der Schulkonferenz ein Modell zur Abstimmung vorgelegt.

 

Sr. M. Ignatia Langela SMMP, Schulleiterin

Weiterführende Infos:
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