Hinweis zur Rückerstattung von Schülerfahrkarten von Kursstufenschülern

Nach telefonischer Auskunft der Stadt an das Sekretariat ist für die Rückerstattung das Schulverwaltungsamt, Kaulenberg 4, zuständig.
Anspruchsberechtigt sind lt. Presse nur Schülerinnen und Schüler, die mehr als 4 Kilometer von der Schule entfernt wohnen. Zudem ist ein Eigenanteil von 100 € zu bestreiten. Das Schulverwaltungsamt teilte ferner mit, dass der Anspruch auf der Grundlage der tatsächlichen Schultage geprüft wird.
Wir bitten alle Betroffenen, sich auf weiteres in dieser Angelegenheit direkt an das Schulverwaltungsamt zu wenden; dort sind die Anträge auf Bezuschussung erhältlich.
Kontakt:
Schulverwaltungsamt
Kaulenberg 4, 06108 Halle (Saale)
Tel.: (0345) 221 - 31 00
Internet: www.halle.de

Neu, 07.08.09



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