Termine und Hinweise zum Aufnahmeverfahren
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Aufnahmeverfahren am Elisabeth-Gymnasium
1) Die Aufnahmeanträge für Geschwisterkinder können im Sekretariat abgeholt werden. Im Übrigen durchlaufen Geschwisterkinder das Aufnahmeverfahren wie alle anderen Bewerber. 2) Die Aufnahmeanträge nicht aufgenommener Schülerinnen und Schüler werden von uns ordnungsgemäß vernichtet. 3) Unverzichtbare Voraussetzung für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren ist für uns die Gymnasialfähigkeit Ihres Kindes. Diese betrachten wir vorläufig als gegeben, wenn auf dem Versetzungszeugnis der 3. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachkunde mindestens die Note 2 erreicht wurde. 4) Im schriftlichen Aufnahmeverfahren werden allgemeine Fähigkeiten wie Konzentrationsfähigkeit, logisches Denkvermögen usw. ermittelt. Mit diesem Verfahren wollen wir u. a. den stilleren und weniger redegewandten Schülerinnen und Schülern eine Chance geben. 5) Im Kopf des Aufnahmeantrages ist gekennzeichnet, welcher Gruppe Ihr Kind zugeordnet ist. Eine gesonderte Einladung zum Aufnahmetest erfolgt nicht mehr. Weitere Aktionen: - Artikel drucken | ||||||||||||||||||||||||