Dem Schulträger ist wichtig: Kein Kind soll und darf aus sozialen Gründen vom Besuch der Schulen der Edith-Stein-Schulstiftung ausgeschlossen sein. Die Regelung für Geschwisterkinder (auf dem Elisabeth-Gymnasium oder der St. Mauritius-Sekundarschule oder der St. Franziskus-Grundschule) und die Einkommensgrenzen für die Ermäßigung vom Elternbeitrag sind tabellarisch aufgeführt. Alle Dokumente zum Schulgeld finden Sie auf der Homepage unter Aktuelles/Dokumente. [SRI, 15.1.2010]
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