Schulgeld ab 01.01.2005 - Thomas Quecke im Interview

Schulgeld ab 01.01.2005

Fragen über Fragen von Karin Schmidt

Der Stiftungsdirektor der Edith-Stein-Schulstiftung, Herr Thomas Quecke, gibt Auskunft:

 

 

Guten Tag, Herr Quecke!

 

Danke, dass Sie uns trotz eines vollen Terminkalenders so kurzfristig einige Fragen über das geplante Schulgeld beantworten wollen.

 

 1. Doch bevor wir in medias res gehen, können Sie uns vielleicht noch kurz etwas zu Ihrer Funktion und zum Stiftungsrat sagen? Was ist Ihr/sein Aufgabenbereich? Wer ist Mitglied? Sind auch Eltern, SchülerInnen und LehrerInnen der Schulen dort vertreten, z.B. die Vorsitzenden der Schulelternräte als "geborene" Mitglieder? Wenn nein, warum nicht?

 

Die Antworten auf Ihre Fragen ergeben sich aus der Satzung der Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg.

Deshalb nur einige Hinweise:

 

Der Stiftungsrat ist kein Mitbestimmungsgremium im klassischen Sinne, sondern ein Kontrollorgan, das insbesondere Grundsätze zur Durchführung des Stiftungszweckes aufstellt, die Finanzen der Stiftung prüft und Personalentscheidungen trifft. Dem Stiftungsrat gehören deshalb stimmberechtigt nur Mitglieder der Bistumsleitung an.

 

So nun zum eigentlichen Thema:

Ab 1.1.05 soll es ja nun auch am NG Schulgeld geben, pro SchülerIn und Monat 55€ lt. Empfehlung des Stiftungsrates.

Damit liegt die Edith-Stein-Schulstiftung zwar unter den "üblichen" Beiträgen.  Auch begrüßen viele Eltern u.a. aus Gründen der Steuerehrlichkeit, dass es nun klare Verhältnisse gibt. Dennoch….

 

 

2. Auch wenn eine evtl. Erhebung von Schulgeld schon seit Jahren diskutiert wird, so kommt die Mitteilung zum jetzigen Zeitpunkt doch etwas überraschend - soweit wir wissen, war die geplante Kürzung des Sachmittelzuschusses durch die Landesregierung wieder vom Tisch.

Welche konkreten Umstände haben also zu diesem, jedenfalls aus unserer Sicht, doch etwas kurzfristigen Meinungswandel geführt? Wie groß war das finanzielle Defizit?

 

Der Versuch des Bischofs, über einen Spendenaufruf  die über die staatliche Refinanzierung und den Beitrag der Stiftung hinaus notwendigen Mittel für den Betrieb der Schulen zu sichern, ist insofern misslungen, als weniger als ein Drittel der erforderlichen Mittel dadurch zusammengekommen sind. Insgesamt haben nicht einmal 30 % der Eltern überhaupt gespendet.

 

 

3. Der Brief des Bischofs datiert vom 2.2.04. Bedauerlicherweise  wurde er aber den SchülerInnen erst am letzten Schultag vor den Winterferien mitgegeben, so dass die Eltern mit ihren Befürchtungen (können wir uns die Schule auch bei  2 und/oder mehr Kindern noch leisten?) erst einmal allein gelassen wurden.

Seitens der Schulleitung, der LehrerInnen und des Bischofs wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Art und Weise des Miteinanderumgehens (das "Menschliche")  die Besonderheit des NG ist. Konnte man sich nicht vorstellen, dass die Ankündigung der Einführung von Schulgeld ohne Konkretisierungen in vielerlei Hinsicht zu Unruhe unter den Eltern führen würde?

 

Der Stiftungsrat ist bemüht, die von Ihnen zurecht angemahnten Konkretisierungen zur sozialen Staffelung des Schulgeldes so schnell wie möglich (voraussichtlich auf der Sitzung am 26.04.04) vorzunehmen  und den Eltern bekannt zu geben. Ich darf aber an dieser Stelle noch einmal die Aussage des Bischofs bekräftigen, dass kein Kind, dessen Eltern das Schulgeld nicht in voller Höhe aufbringen können, aus diesem Grund die Schule verlassen muss.

Die Ausgabe des Briefes zusammen mit den Spendenquittungen bei der Zeugnisausgabe hatte ausschließlich praktische Gründe.

 

4. Auch der Schulelternrat wurde nicht vorab informiert.  Warum nicht?

 

Dort, wo uns bekannt war, dass zwischen dem 02.02.2004 und der Zeugnisausgabe eine Schulelternratssitzung stattfand, haben wir durch den Schulleiter die Informationen weitergegeben (Elisabeth-Gymnasium Halle).

 

 

5. Bisher hieß es immer, wenn alle Elternhäuser 50 DM pro SchülerIn spenden, ist die Einführung von Schulgeld nicht notwendig. Jetzt soll pro SchülerIn 50€ gezahlt werden. Dies ist quasi eine Verdoppelung des Betrages. Was sind die Gründe für diese Verdoppelung?

 

Diese Zahl von DM 50,00 ist schon einige Jahre alt und eine überschlägige Schätzung für den laufenden Schulbetrieb gewesen. Die Stiftung ist aber auch verpflichtet, Rücklagen  für die Renovierung und Sanierung der bestehenden Schulgebäude zu bilden. Diese Aufgabe kann nicht in die Zukunft und damit ausschließlich auf die Schultern künftiger Elterngenerationen verlagert werden.

 

 

6. Wird es eine Differenzierung zwischen katholischer Elternschaft und den anderen Eltern geben? Erstere zahlen doch schon Kirchensteuer?

 

Die Stiftung erhält keine Zuschüsse aus den laufenden Kirchensteuereinnahmen des Bistums.

Es gilt für alle Eltern der Gleichbehandlungsgrundsatz unabhängig von Religion oder Weltanschauung.

 

 

7. Bedauerlicherweise sind  Staffelungsbeträge für Geschwisterkinder und Einkommensgrenzen nicht beziffert worden. Gibt es insoweit neue Erkenntnisse oder ab wann ist man mit ihnen rechnen?

 

vgl. die Antwort auf Frage 3

 

 

8. Wo müssten die Anträge auf Reduzierung oder Erlass des Schulgeldes gestellt werden?

 

Aus meiner Sicht sollten diese Anträge nicht an die Schule, sondern direkt an die Schulstiftung gehen. Darüber muss der Stiftungsrat entscheiden (vgl. auch 3.).

Ergänzung: Dieser Beschluss ist am 10.03.2004 gefasst worden.

 

 

9. Wird es Übergangsregelungen, z.B. für SchülerInnen der Oberstufe geben?

 

Warum? Gerade diese Schüler/innen haben doch bisher kostenfrei die Schule besuchen können.

 

 

10. Wofür soll das Schulgeld verwandt werden: "Betriebskosten", wie Heizung, Personal, oder für Anschaffungen, die den SchülerInnen direkt zu Gute kommen, wie z.B. neue Bücher, technische Ausstattung (Sprachlabor) und kommt das gesamte Schulgeld, das Eltern des NG zahlen werden, unserer Schule zu Gute?

 

Das Schulgeld fließt der Schulstiftung zu, die es gemäß dem Stiftungszweck zu verwenden hat (Betrieb und Erhalt der Schulen). Es gibt kein schulbezogenes Schulgeld.

 

 

11. Lohnt sich der bürokratische Aufwand für die Erhebung des Schulgeldes und werden Veränderungen in persönlicher und finanzieller Hinsicht der Stiftung mitgeteilt werden müssen? Wenn ja, woraus ergibt sich diese Verpflichtung?

 

Der Verwaltungsaufwand für Schulgeld ist eher geringer als der für die Spendengelder. Das soll allerdings nicht heißen, dass Spenden oder Zustiftungen nicht willkommen und auf lange Sicht auch notwendig sind.

Die Verpflichtung derjenigen, die nicht das volle Schulgeld bezahlen, eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen, ergibt sich aus der Pflicht Schulgeld zu bezahlen.

 

12. Wer kontrolliert die Verwendung des Schulgeldes? Ist der Schulelternrat des NG beteiligt? Wird Auskunft erteilt?

 

Der Stiftungsrat hat das Kontrollrecht . Vgl. 1. Im übrigen unterliegt die Stiftung der kirchlichen Stiftungsaufsicht. Die Rechnungsprüfung erfolgt durch die Innenrevision des Bischöflichen Ordinariats Magdeburg (vgl. Stiftungssatzung).

 

 

13. Sind wegen der Erhebung des Schulgeldes Kürzungen der Landeszuschüsse zu erwarten und wenn ja, in welcher Höhe?

 

Nein

 

14. Müssen die Schulverträge geändert werden?

 

Für die Neuanmeldungen zum Schuljahr 2005/2006 werden die Schulverträge geändert.

 

15. Was passiert, wenn Eltern nicht zahlen - aus welchen Gründen auch immer? Wird dann der Schulvertrag gekündigt?

 

Es kommt auf die Gründe an.

 

  

16. Es ist anzunehmen, dass mit Einführung des Schulgeldes sich das Spendenaufkommen deutlich reduzieren wird. Auch bisher entsprach das Spendenaufkommen nicht unbedingt den Erwartungen. Haben Sie Anhaltspunkte für evtl. Gründe? Fehlt es etwa an der Identifikation mit "unserer" Schule?

 

Ich habe keine Anhaltspunkte für eventuelle Gründe. Aber ich bin überzeugt davon, dass nicht mangelnde Identifikation mit dem Norbertusgymnasium oder den anderen Gymnasien der Grund ist.

 

 

Wir hoffen, dass Sie, liebe LeserInnen, jetzt ausführlich informiert sind, und danken nochmals Herrn Quecke für seine offene und umfassende Auskunft.

 

 

Weiterführende Infos:
- Homepage des Bistums Magdeburg


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