Kostenermäßigung für 3. und weitere Kinder bei Klassenfahrten
In der letzten E-mail (11. Jahrgang, Seite 3) habe ich ein Schreiben des Landesverwaltungsamtes SA veröffentlicht "Kostenerstattung für Eltern und Erziehungsberechtigte bei Teilnahme ihres dritten und jeden weitern Kindes an Schulfahrten". Es geht um eine Entlastung bis zu einer Höhe von 100,00 €.
Eltern haben nachgefragt, ob diese Verordnung auch für Eltern von Schülerinnen und Schülern des Elisabeth-Gymnasiums gültig sei. Die Antwort heißt eindeutig. Ja.
Vordrucke liegen Sekretariat bereit.
Sr. M. Ignatia Langela SMMP, Schulleiterin


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