Aktuelle Beschlüsse zu Praktikum und Trinken im Unterricht
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1. Beurlaubung für ein Praktikum, das der Berufsorientierung dienen soll, im Zusammenhang mit den Sommerferien Für die Absolvierung eines Praktikums, das der Berufsorientierung dienen soll, können Schüler der Jahrgangsstufen 9 bis 11 unter folgenden Bedingungen eine Woche vor den Sommerferien vom Unterricht befreit werden: • Der Schüler stellt einen begründeten Antrag (mit Unterschrift der Eltern). • Das Praktikum umfasst mindestens 2 bis 3 Wochen, die vor/in den Sommerferien liegen. • Dem Antrag wird ein Schreiben der Einrichtung beigefügt, auf dem die Dauer und der Zeitpunkt des Praktikums bescheinigt werden. • Der Beginn des Praktikums sollte in der freigestellten Woche liegen. Begründung: • Das Sozialpraktikum ist ein für uns unverzichtbarer und sehr wertvoller Bestandteil unseres Schulprogramms. Es geht in der Vermittlung von Erfahrungen weit über das übliche Betriebspraktikum hinaus und kann die soziale Kompetenz nachhaltig positiv beeinflussen. Ein Betriebspraktikum soll dem Schüler einen Einblick in die Arbeitswelt vermitteln, dient aber nicht primär der Berufsorientierung. • Es ist ausdrücklicher Wunsch von Schülern, diese Erfahrung durch eine gezielte Orientierung in einem oder in mehreren Berufen zu ergänzen. • Der Beschluss soll die Eigeninitiative des Schülers ein Praktikum zu absolvieren, das explizit der Berufsorientierung dient, unterstützen. Der Schüler investiert einen Teil seiner Ferienzeit (mindestens eine Woche) und kann auf Antrag eine Woche vor den Sommerferien vom Unterricht befreit werden. • Der Beschluss legt ein Zeitfenster für berufsorientierende Praktika fest. Die Genehmigung von Anträgen auf berufsorientierende Praktika, die nicht vor/in den Sommerferien liegen, sollte dann die absolute Ausnahme sein. 2. Verzehr von Getränken während des Unterrichts Der Verzehr von Getränken während des Unterrichts ist unter folgenden Randbedingungen erlaubt: • Die Schüler achten auf einen angemessenen Umgang mit den Getränken während des Unterrichts. • In Fachräumen (Informatik, Biologie, Chemie, Physik …) ist das Trinken in der Regel nicht gestattet. • Erlaubt sind nur gesundheitsunterstützende Getränke (keine Softdrinks). • Die Lehrer haben die Möglichkeit, in besonderen Unterrichtssituationen (Quellenarbeit mit Büchern aus der Bibliothek, …) das Trinken vorübergehend einzuschränken. Stand: März 2007 Weitere Aktionen: - Artikel drucken |