Beschluss zu Berufspraktika in den Sommerferien
Für die Absolvierung eines Praktikums, das der Berufsorientierung dienen soll, können Schüler der Jahrgangsstufen 9 bis 11 unter folgenden Bedingungen eine Woche vor den Sommerferien vom Unterricht befreit werden:

  • Der Schüler stellt einen begründeten Antrag (mit Unterschrift der Eltern).
  • Das Praktikum umfasst mindestens 2 bis 3 Wochen, die vor/in den Sommerferien liegen.
  • Dem Antrag wird ein Schreiben der Einrichtung beigefügt, auf dem die Dauer und der Zeitpunkt des Praktikums bescheinigt werden.
  • Der Beginn des Praktikums sollte in der freigestellten Woche liegen.
Begründung:
  • Das Sozialpraktikum ist ein für uns unverzichtbarer und sehr wertvoller Bestandteil unseres Schulprogramms. Es geht in der Vermittlung von Erfahrungen weit über das übliche Betriebspraktikum hinaus und kann die soziale Kompetenz nachhaltig beeinflussen. Ein Betriebspraktikum soll dem Schüler einen Einblick in die Arbeitswelt vermitteln, dient aber nicht primär der Berufsorientierung.
  • Es ist ausdrücklicher Wunsch von Schülern, diese Erfahrung durch eine gezielte Orientierung in einem oder mehreren Berufen zu ergänzen.
  • Der Beschluss soll die Eigeninitiative des Schülers, ein Praktikum zu absolvieren, das explizit der Berufsorientierung dient, unterstützen. Der Schüler investiert einen Teil seiner Ferienzeit (mindestens 1 Woche) und kann auf Antrag eine Woche vor den Sommerferien vom Unterricht befreit werden.
  • Der Beschluss legt ein Zeitfenster für berufsorientierende Praktika fest. Die Genehmigung von Anträgen auf berufsorientierende Praktika, die nicht vor/in den Sommerferien liegen, sollte damit die absolute Ausnahme sein.
Stand: März 2008

Thomas Kußmann


Weitere Aktionen:
- Artikel drucken Artikel drucken