Ergebnisse des Treffens zwischen Frau Winkler (Elternvertretung) und Karl R. Köhler (Schülervertretung) vom 19.10.09 Die Schülersprecherwahl vom 17.08.09 ist aus folgenden Sachverhalten nichtig: Alle Schüler wählten den Schulsprecher und seinen Stellvertreter in direkter Wahl. Gem. §12 Abs. 2 der Schulmitwirkungsordnung der Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg besteht nur die Möglichkeit der indirekten Wahl (alle Schüler wählen ihre jeweiligen Klassensprecher und diese wählen ihrerseits ohne imperatives Mandat den Schulsprecher). Die Wahl wurde vom Schülersprecher geleitet, der sich wählen ließ. Wahlmodalitäten wurden nur mündlich und nicht vollständig festgelegt (z.B. Stichtag- und -zeit) Es wurde kein Wahlprotokoll erstellt. Streitbare Sachverhalte: Ausschluss von Stimmen der Klassen, deren Vertreter nicht in der SV-Sitzung vom 17.08.09 erschienen sind (da keine genaue Stichzeit festgelegt wurde). Legale Sachverhalte: Würdigung der Arbeit der SV des Schuljahres 2008/09 und Danksagung an die Schülersprecher durch die Schulleitung. System der Blockabstimmung bzgl. Schülersprecher und Stellvertreter (dies ist zwar legal, aber nicht ideal, da die Positionen u.U unterschiedliche Qualifikationen brauchen und ein idealer Stellvertreter nicht unbedingt ein idealer Schülersprecher und umgekehrt ist). Der Beschluss aus dem Jahr 2004 erlaubt die Abstimmung nach Klassenstufen, ist jedoch nur eine Anregung und nicht verbindlich (Sollbestimmung). Konsequenzen: Die Schülersprecher des Schuljahres 2008/09 bleiben im Amt, bis neu gewählt wurde. Karl R. Köhler, Klasse 11 c, bekleidet das Amt des Schülersprechers alleine, da Henrik Fischers Mitgliedschaft in den Mitwirkungsorganen der Schule gemäß § 15(2)e )bb) beendet ist. Die Schülervertreter der Schulkonferenz bleiben bestehen, da über ihre Mitgliedschaft in der SV-Sitzung No.01 im Schuljahr 2009/10 am 17.08.09 wirksam abgestimmt wurde.
Yvonne Winkler Karl Köhler
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