Jahrgang 11 & 12: Entschuldigung bei versäumten Klausuren (Neuregelung)
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1. Im Krankheitsfall informieren die Eltern bzw. (bei Volljährigkeit) die Schülerin/der Schüler die Schule umgehend morgens telefonisch. 2. Für versäumte Klausuren gilt nicht die sonst übliche 2-Wochen-Frist zur Entschuldigung. 3. Wird der Unterricht wieder besucht, muss eine entsprechende Entschuldigung am ersten Tag dem Oberstufenkoordinator vorgelegt werden. Er leitet diese dann an den Tutor weiter. [NeuK] |