Elternbrief zu möglicherweise einschneidenden Änderungen im Schulgesetz

Arbeitsgemeinschaft christlich orientierter Schulen
in freier Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt

Der Sprecher: Dr. Dietrich Lührs

(www.domgymnasium-magdeburg.de)

 

 

Liebe Eltern der freien Schulen!

 

Ich wende mich heute aus aktuellem Anlass an Sie:

 

Das Kultusministerium arbeitet zurzeit an einem neuen Schulgesetzentwurf. Nach allem, was uns bisher bekannt ist, soll es einschneidende Veränderungen in der Gestaltungsfreiheit der freien Schulen geben.

Außerdem ist damit zu rechnen, dass die jahrelangen Forderungen der freien Schulen nach besserer finanzieller Ausstattung, so wie sie das noch gültige Gesetz vorschreibt, durch diese Gesetzesänderung endgültig abgetan werden sollen.

 

Wir, die Landesarbeitsgemeinschaft der christlich orientierten Schulen in freier Trägerschaft

- Mitglied ist auch die Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg - sind eine Vereinigung, die die Interessen der freien Schulen auch in Fragen der gesetzlich garantierten Refinanzierung gegenüber dem Land und der Öffentlichkeit vertritt.

 

Seit Jahren fordern wir, dass wir die gesetzlich garantierte (Schulgesetz § 18a) Refinanzierung von 90 % der laufenden Personalkosten einer vergleichbaren öffentlichen Schule sowie den Sachkostenzuschuss (nochmals 15% vom Personalkostenzuschuss) erhalten und dass dafür die mangelhafte Ersatzschulverordnung, die eigentlich die Vorgaben des Gesetzes erfüllen sollte, nun endlich so an die Vorgaben des Gesetzes angepasst wird, dass die Absicht und der Wortlaut des Gesetzes auch umgesetzt werden.

 

Das Kultusministerium behauptet stattdessen seit Jahren, dass die freien Schulen "auskömmlich" finanziert seien, was man schon daran erkenne, dass das Schulgeld so niedrig sei und dass weitere Schulen gegründet wurden. Dass wir mit sehr viel Zusatzengagement arbeiten und dass wir wesentlich besser wirtschaften, wird dabei verschwiegen.

 

Nun hat das bundesweit anerkannte und renommierte Steinbeis-Transferzentrum ein solides wissenschaftliches Gutachten zur Ermittlung der Schülerkosten in Sachsen-Anhalt vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass die allgemeinbildenden freien Schulen statt 90% allenfalls 70-74% der bisher gesetzlich garantierten Personalkosten erstattet bekommen.

 

Wir haben erwartet und erwarten immer noch, dass aus den Ergebnissen des Gutachtens die logischen Schlussfolgerungen gezogen werden, nämliche eine Erhöhung der Refinanzierung.

Aber die notwendigen Konsequenzen sind nicht erfolgt, es wird die Ersatzschulverordnung nicht an das Gesetz angepasst.

Im Gegenteil, anstatt die Verordnung an das Gesetz anzupassen, ist zu befürchten, dass nun das Gesetz an die mangelhafte Verordnung angepasst wird!

 

Dazu werden einfach viele Kosten einer öffentlichen Schule, die ja die Bezugsgröße für die Refinanzierung sind, herausgerechnet, weil sie den freien Schulen angeblich nicht entstehen: So werden beispielsweise Stunden aus dem Ergänzungsbereich, Vertretungsreserven, zusätzliche Stunden für die Fremdsprachen, Abminderungen für Sammlungsbetreuungen oder Klassenlehrer- sowie Schulleitungsaufgaben als Aufgaben an den freien Schulen weitgehend in Abrede gestellt und sollen gar nicht oder nur teilweise refinanziert werden .

 

Während uns das noch gültige Schulgesetz also bisher zumindest auf dem Papier 90 % von Hundert versprach, werden uns nach dem Entwurf jetzt nur 90 % von einer deutlich abgesenkten Minimalpauschale zugestanden.

Man geht im Ministerium u. a. davon aus, dass den Eltern ein Schulgeld von durchschnittlich 120 € zuzumuten ist!

Hinzu kommt, dass weitere bürokratisch aufwändige Regularien den freien Schulen aufgebürdet und die Gestaltungsräume viel enger gezogen werden sollen.

 

Wir wollen alles dafür tun, dass solche Vorstellungen nicht umgesetzt werden.

 

Dazu werden wir uns, sobald der Gesetzesentwurf vorgelegt wird, in das Anhörungsverfahren einschalten und uns an die Entscheidungsträger wenden. Wir setzen unsere Hoffnungen vor allem auch auf das Parlament, das ja letztendlich die Gesetze verabschiedet.

 

Sie können uns dabei helfen, indem Sie die Podiumsdiskussion mit den Fraktionsvorsitzenden der im Landtag vertretenen Parteien am 27.09.07 um 19.00 Uhr  in der Aula des Ökumenischen Domgymnasiums in Magdeburg besuchen.

 

Sobald der Schulgesetzentwurf  vorliegt, werden wir Sie über die Homepage Ihrer Schulen (immer auch über: www.domgymnasium-magdeburg.de) informieren.

 

Denken Sie daran: Auch Ihre Kinder sind wie die Schüler der öffentlichen Schulen Landeskinder.

Die Landesverfassung legt in Artikel 28, Abs. 2 fest, dass die freien Schulen einen Anspruch "auf die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen öffentlichen Zuschüsse" haben.

 

Lassen Sie uns dies gemeinsam einfordern!

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dietrich Lührs