Buchausleihe bald strafbar?

Wer Harry Potter nicht selbst hat und sich von seinem Freund ausborgen möchte, sollte sich damit beeilen. Geht es nach dem Verband der Grossisten (Großhändler) für Bücher, dann wird ein Gesetz das Verleihen von Büchern bald als Straftat ahnden. Wie der Verband mitgeteilt hat, ist der Buchverkauf in den letzten Jahren rapide gesunken. Insbesondere die neuen Medien wie Internet, haben dazu geführt, dass Bücher heute schon vor der Veröffentlichung als Datei im Internet abgerufen werden können. Das Gesetz lehnt sich an die lizenzrechtlichen Bedingungen für das Ausleihen und Kopieren von Software an.
Danach darf ein Buch maximal drei Mal verliehen werden. Ein weiteres Verleihen wird dann zivilrechtlich verfolgt. Wie dies praktisch durchzusetzen ist, wusste der Vorsitzende des Verbandes Herr Kniga während eines Interviews auf der Leipziger Buchmesse auch nicht zu sagen.
Ungeklärt ist auch noch, ob Bibliotheken und Schulbücher von diesem Gesetz ausgenommen sind. Auf jeden Fall wird es noch in diesem Jahr zu einer Buchpreiserhöhung von 15% kommen. Die Erträge sollen weitestgehend den Autoren zugute kommen.
Jugendliche die nach ihrer Meinung zu dem Gesetz befragt wurden, ließ die Ankündigung weitestgehend kalt. Sie lesen ohnehin kaum.
[KRA, 1.4.2008]