Wahl zum Schülersprecher ungültig
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Ergebnisse des Treffens zwischen Frau Winkler (Elternvertretung) Die Schülersprecherwahl vom 17.08.09 ist aus folgenden Sachverhalten nichtig: Alle Schüler wählten den Schulsprecher und seinen Stellvertreter in direkter Wahl. Die Wahl wurde vom Schülersprecher geleitet, der sich wählen ließ. Wahlmodalitäten wurden nur mündlich und nicht vollständig festgelegt (z.B. Stichtag- Es wurde kein Wahlprotokoll erstellt. Streitbare Sachverhalte: Ausschluss von Stimmen der Klassen, deren Vertreter nicht in der SV-Sitzung vom Legale Sachverhalte: Würdigung der Arbeit der SV des Schuljahres 2008/09 und Danksagung an die System der Blockabstimmung bzgl. Schülersprecher und Stellvertreter (dies ist zwar Der Beschluss aus dem Jahr 2004 erlaubt die Abstimmung nach Klassenstufen, ist Konsequenzen: Die Schülersprecher des Schuljahres 2008/09 bleiben im Amt, bis neu gewählt wurde. § 15(2)e )bb) beendet ist. Weitere Aktionen: - Artikel drucken - Artikel kommentieren |