Wahl zum Schülersprecher ungültig

Ergebnisse des Treffens zwischen Frau Winkler (Elternvertretung)
und Karl R. Köhler (Schülervertretung) vom 19
.10.09

Die Schülersprecherwahl vom 17.08.09 ist aus folgenden Sachverhalten nichtig:

Alle Schüler wählten den Schulsprecher und seinen Stellvertreter in direkter Wahl.
Gem. §12 Abs. 2 der Schulmitwirkungsordnung der Edith-Stein-Schulstiftung des
Bistums Magdeburg besteht nur die Möglichkeit der indirekten Wahl (alle Schüler
wählen ihre jeweiligen Klassensprecher und diese wählen ihrerseits ohne imperatives
Mandat den Schulsprecher).

Die Wahl wurde vom Schülersprecher geleitet, der sich wählen ließ.

Wahlmodalitäten wurden nur mündlich und nicht vollständig festgelegt (z.B. Stichtag-
und -zeit)

Es wurde kein Wahlprotokoll erstellt.

Streitbare Sachverhalte:

Ausschluss von Stimmen der Klassen, deren Vertreter nicht in der SV-Sitzung vom
17.08
.09 erschienen sind (da keine genaue Stichzeit festgelegt wurde).

Legale Sachverhalte:

Würdigung der Arbeit der SV des Schuljahres 2008/09 und Danksagung an die
Schülersprecher durch die Schulleitung
.

System der Blockabstimmung bzgl. Schülersprecher und Stellvertreter (dies ist zwar
legal
, aber nicht ideal, da die Positionen u
.U unterschiedliche Qualifikationen
brauchen und ein idealer Stellvertreter nicht unbedingt ein idealer Schülersprecher und
umgekehrt ist).

Der Beschluss aus dem Jahr 2004 erlaubt die Abstimmung nach Klassenstufen, ist
jedoch nur eine Anregung und nicht verbindlich (Sollbestimmung)
.

Konsequenzen:

Die Schülersprecher des Schuljahres 2008/09 bleiben im Amt, bis neu gewählt wurde.
Karl R
. Köhler, Klasse 11 c,
bekleidet das Amt des Schülersprechers alleine, da
Henrik Fischers Mitgliedschaft in den Mitwirkungsorganen der Schule gemäß

§ 15(2)e )bb) beendet ist.
Die Schülervertreter der Schulkonferenz bleiben bestehen, da über ihre Mitgliedschaft
in der SV-Sitzung No
.01 im Schuljahr 2009/10 am 17.08.09 wirksam abgestimmt
wurde.

Yvonne Winkler                              Karl Köhler



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