Jahrgang 11 & 12: Entschuldigung bei versäumten Klausuren (Neuregelung)
Immer wieder ist es in der Vergangenheit zu Irritationen über das Verfahren hinsichtlich nötiger Entschuldigungen bei versäumten Klausuren gekommen. Um dies zukünftig auszuschließen, gelten ab sofort folgende Festlegungen:

1. Im Krankheitsfall informieren die Eltern bzw. (bei Volljährigkeit) die Schülerin/der Schüler die Schule umgehend morgens telefonisch.
2. Für versäumte Klausuren gilt nicht die sonst übliche 2-Wochen-Frist zur Entschuldigung.
3. Wird der Unterricht wieder besucht, muss eine entsprechende Entschuldigung am ersten Tag dem Oberstufenkoordinator vorgelegt werden. Er leitet diese dann an den Tutor weiter.
[NeuK]

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